Geschwindigkeitslimit wählen
Bussenkatalog Schweiz 2026
Die Bussen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz sind in der Ordnungsbussenverordnung (OBV SR 314.11) geregelt. Kleinere Verstösse werden direkt mit einer Ordnungsbusse geahndet, während schwerwiegendere Überschreitungen ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Die Höhe der Busse hängt von drei Faktoren ab: der Zonenart (Innerorts, Ausserorts, Autobahn), der Überschreitung nach Toleranzabzug und dem Messverfahren. Ab einer bestimmten Überschreitung wird keine Ordnungsbusse mehr erhoben — stattdessen erfolgt eine Anzeige und das Gericht bestimmt die Strafe.
| Überschreitung | Innerorts | Ausserorts | Autobahn |
|---|---|---|---|
| 1–5 km/h | CHF 40 | CHF 40 | CHF 20 |
| 6–10 km/h | CHF 120 | CHF 100 | CHF 60 |
| 11–15 km/h | CHF 250 | CHF 160 | CHF 120 |
| 16–20 km/h | Anzeige | CHF 240 | CHF 180 |
| 21–25 km/h | Anzeige | Anzeige | CHF 260 |
| > 25 km/h | Anzeige + Raserdelikt möglich | Anzeige + Raserdelikt möglich | Anzeige + Raserdelikt möglich |
Quelle: Ordnungsbussenverordnung (OBV SR 314.11), Ziffer 303. Stand: März 2026
Toleranzabzug — Sicherheitsmarge bei Geschwindigkeitsmessungen
Geschwindigkeitsmessgeräte sind nie zu 100% exakt. Um sicherzustellen, dass keine unschuldigen Autofahrer gebüsst werden, wird von der gemessenen Geschwindigkeit ein Toleranzabzug (Sicherheitsmarge) abgezogen. Die Höhe dieses Abzugs hängt vom Messverfahren und der gemessenen Geschwindigkeit ab.
Die genauen Toleranzwerte sind in der VSKV-ASTRA (SR 741.013.1), Artikel 8 festgelegt. Erst die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz (sogenannte "massgebliche Geschwindigkeit") wird für die Bussenberechnung verwendet.
| Messverfahren | ≤ 100 km/h | 101–150 km/h | ≥ 151 km/h |
|---|---|---|---|
| Stationärer Radar (fester Blitzer) | 5 km/h | 6 km/h | 7 km/h |
| Laser (Laserpistole) | 3 km/h | 4 km/h | 5 km/h |
| Mobiler Radar (Fahrzeug) | 7 km/h | 8 km/h | 9 km/h |
| Abschnittskontrolle | 5 km/h | 6 km/h | 7 km/h |
Quelle: VSKV-ASTRA SR 741.013.1, Art. 8. Die gemessene Geschwindigkeit wird abgerundet, dann wird die Toleranz abgezogen.
Führerausweisentzug — Ab wann wird der Ausweis entzogen?
Neben der Busse droht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auch ein Führerausweisentzug. Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) unterscheidet drei Schweregrade:
Leichte Widerhandlung (Art. 16a SVG)
Bei einer Ordnungsbusse erfolgt kein Führerausweisentzug beim Erstverstoss. Erst bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren kann ein Entzug von mindestens einem Monat erfolgen.
Mittelschwere Widerhandlung (Art. 16b SVG)
Ab 16 km/h innerorts, 21 km/h ausserorts oder 26 km/h auf der Autobahn (nach Toleranzabzug) wird eine Anzeige erstattet. Der Führerausweis wird für mindestens 1 Monat entzogen. Bei Wiederholung erhöht sich die Entzugsdauer auf 4–15 Monate.
Raserdelikt (SVG Art. 90 Abs. 4)
Ein Raserdelikt liegt vor bei einer Überschreitung von:
- ≥ 40 km/h innerorts bei Tempolimit ≤ 30 km/h
- ≥ 50 km/h innerorts bei Tempolimit ≤ 50 km/h
- ≥ 60 km/h ausserorts bei Tempolimit ≤ 80 km/h
- ≥ 80 km/h auf Autobahn oder Autostrasse
Konsequenzen: Freiheitsstrafe von 1–4 Jahren, Führerausweisentzug mindestens 2 Jahre, Eintrag ins Strafregister.
Bei einem Raserdelikt handelt es sich um ein Verbrechen, nicht nur um eine Übertretung. Eine Einsprache mit einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht ist in solchen Fällen dringend empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird der Toleranzabzug berechnet?▼
Der Toleranzabzug wird nach dem Messverfahren und der gemessenen Geschwindigkeit berechnet. Zuerst wird die gemessene Geschwindigkeit abgerundet (z.B. 68,7 km/h → 68 km/h). Dann wird der jeweilige Toleranzwert abgezogen:
- Stationärer Radar: 5–7 km/h (je nach Geschwindigkeit)
- Laser: 3–5 km/h
- Mobiler Radar: 7–9 km/h
Die verbleibende Geschwindigkeit ist die "massgebliche Geschwindigkeit" für die Bussenberechnung.
Ab wann droht ein Führerausweisentzug?▼
Ein Führerausweisentzug droht ab einer mittelschweren Widerhandlung (Art. 16b SVG):
- Ab 16 km/h Überschreitung innerorts
- Ab 21 km/h Überschreitung ausserorts
- Ab 26 km/h Überschreitung auf der Autobahn
Bei einem Erstverstoss wird der Ausweis für mindestens 1 Monat entzogen. Bei Wiederholung innerhalb von 5 Jahren erhöht sich die Dauer auf 4–15 Monate.
Was ist ein Raserdelikt?▼
Ein Raserdelikt (SVG Art. 90 Abs. 4) ist eine besonders schwere Form der Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Schwellen sind:
- ≥ 40 km/h zu schnell in 20er oder 30er Zonen
- ≥ 50 km/h zu schnell in 50er Zonen
- ≥ 60 km/h zu schnell in 80er Zonen
- ≥ 80 km/h zu schnell auf Autobahn/Autostrasse
Konsequenzen: 1–4 Jahre Freiheitsstrafe, mindestens 2 Jahre Führerausweisentzug, Eintrag ins Strafregister. Bei einem Raserdelikt sollte unbedingt ein Anwalt beigezogen werden.
Sind die Bussen in allen Kantonen gleich?▼
Ja. Die Ordnungsbussen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind schweizweit einheitlich geregelt durch die Ordnungsbussenverordnung (OBV SR 314.11), die auf Bundesebene erlassen wurde.
Es spielt keine Rolle, ob Sie in Zürich, Genf, Bern oder im Tessin geblitzt wurden — die Bussen sind überall gleich. Unterschiede gibt es nur bei der Bearbeitung und den Verfahrenswegen der kantonalen Strafverfolgungsbehörden.
Was passiert bei einer Anzeige wegen Geschwindigkeitsüberschreitung?▼
Wenn keine Ordnungsbusse mehr möglich ist (ab 16 km/h innerorts, 21 km/h ausserorts, 26 km/h Autobahn), erfolgt eine Anzeige (Verzeigung). Das bedeutet:
- Es wird ein Strafverfahren eröffnet
- Sie erhalten einen Strafbefehl mit Geldstrafe (nicht fix wie Ordnungsbusse)
- Der Führerausweis wird entzogen (mindestens 1 Monat)
- Die Geldstrafe richtet sich nach Ihrem Einkommen (Tagessatzsystem)
- Sie haben 10 Tage Zeit, Einsprache zu erheben
Bei einer Anzeige ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, besonders wenn ein längerer Führerausweisentzug droht oder das Raserdelikt-Limit knapp überschritten wurde.
Lohnt sich eine Einsprache gegen einen Strafbefehl?▼
Eine Einsprache kann sich lohnen, wenn:
- Die Überschreitung knapp über der Raserdelikt-Grenze liegt (durch eine Messungenauigkeit könnte die Geschwindigkeit unterhalb der Schwelle liegen)
- Das Messverfahren fehlerhaft war (z.B. falsch kalibrierter Blitzer)
- Sie beruflich auf den Führerausweis angewiesen sind
- Eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld möglich scheint
Wichtig: Eine Einsprache muss innert 10 Tagen ab Zustellung des Strafbefehls schriftlich erfolgen. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihre Erfolgschancen einschätzen und die Einsprache für Sie verfassen.
Vorsicht: Bei einer erfolglosen Einsprache können zusätzliche Verfahrenskosten entstehen. Eine Rechtsberatung ist daher vor der Einsprache empfehlenswert.
